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INHALTSVERZEICHNIS UNSERES SRIPTES ZUR HEXENVERFOLGUNG VON NICOLA ALY
ERSTER TEIL: Allgemeine Betrachtungen
1. Die Anfänge
2. Der Hexenhammer 3. Die Anklagepunkte 4. Die Rechtlichen Grundlagen 5. Die Hexenproben und die Folter 6. Massenverfolgung in Deutschland
7. Die Gegner der Hexenverfolgung
ZWEITER TEIL: Hexenverfolgung in Freiburg
1. Anklage wegen Ketzerei 2. Die ersten Hexenprozesse 3. Der Ausbruch der Hexenverfolgung
4. Margaretha Mößmerin 5. Die Folter 6. Vom Gipfel bis zu Ende der Verfolgung
AUSZÜGE AUS: 4.MARGARETHA MÖSSMERIN
Um Ausführungen des vorangegangenen Kapitels zu verdeutlichen, sei hier ein konkretes Beispiel angeführt. Die Freiburger Bürgerin Margaretha Mößmerin
war die geliebte zweite Ehefrau des angesehenen Zunftmeister der Schneider, Jacob Baur, der ab 1562 zum 30-köpfigen Stadtrat zählte. Seine erste Ehefrau, mit der er zwei Töchter hatte, war vermutlich bei der
verheerenden Pestepidemie im Jahre 1564 gestorben.
Wie es damals üblich war, heiratete er kurz nach dem Tod seiner ersten Frau wieder. Seine Wahl fiel auf Margaretha Mößmerin, mit der er bald zwei
Kinder bekam: einen Sohn, den er auf den Namen Phillip tauften und eine Tochter, die er Susanna nannten. Die wohlhabende Familie wohnte in sehr guter Lage, direkt am Fischmarkt (heutiger Bertoldsbrunnen, Kaiser-Josef-Straße
209) im „Haus zum Gold“. Auch die Tochter Susanna und ihr Ehemann Phillip Bueb lebten im gleichen Haus. Diese Ehe bereitete der ganzen Familie große Sorgen, denn Susanna amüsierte sich regelmäßig mit anderen
Männern, was nach dem damaligem Rechtssystem streng verboten war. Solange Jacob Baur noch seinen Stadtratsgeschäften nachging, konnte er den guten Ruf der Familie, trotz der schändlichen Vorgänge in seinem Haus,
aufrechterhalten. Als er aber 1583 auf eigenen Wunsch seine Ämter niederlegte, kamen Susanna und ihre Mutter Margaretha Mößmerin immer wieder ins Gerede. Auch Phillip Bueb verschlechterte durch seinen Lebenswandel das
Ansehen. Als er 1587 wegen nicht beglichener Schulden einige Tage im Gefängnis saß, nutzte Susanna die Situation schamlos aus und traf sich vermehrt mit ihrem Liebhaber, dem Studenten Marcus Ketzlin. Die beiden stellten ihre
Zuneigung so unsittlich öffentlich zur Schau, dass Marcus Ketzlin dafür mehrfach ins Gefängnis gesteckt wurde. Als dies keine Wirkung erzielte verbot ihm der Stadtrat schließlich, Jacob Baurs Haus zu betreten. Als der junge
Bursche sich auch diesem Verbot widersetzte, wurde er von der Universität, deren Gerichtsbarkeit er als Student unterstand, für zwei Wochen ausgeschlossen. Auch diese Strafe hielt ihn nicht davon ab sich weiterhin mit Susanna
zu treffen, also wurden beide für längere Zeit ins Gefängnis gesperrt. Marcus Ketzlin saß seine Strafe im Predigertor ab, wobei er dort so herumtobte, dass er schließlich am 26. Dezember 1587 der Stadt verwiesen wurde.
Jacob Bauer war zu dieser Zeit schon zu krank, um selbst mit seinen ehemaligen Kollegen zu sprechen und ein gutes Wort für seine Tochter einzulegen. Deshalb übernahm Margaretha Mößmerin diese Aufgabe, woraufhin Susanna
gegen eine Geldstrafe freigelassen wurde. Aber auch an Margaretha Mößmerin ging die ganze Geschichte nicht spurlos vorüber. 1589
wurde auch sie Opfer des schlechten Rufes der Familie, als sie von Fridlin Metzger, einem herumziehenden Nichtsnutz, zum ersten Mal öffentlichals Hexe bezeichnet
wurde. Obwohl Fridlin Metzger diesen Vorwurf widerrief, und der Stadtrat ihn als „unnützen, leichtfertigen, unwahrhaften, unwürdigen und zum Teil verrückten und boshaften Hintersassen“ bezeichnete,kam sie dennoch
ins Gerede. Die ganze Stadt sprach über sie und die Hexengerüchte verbreiten sich schnell. Ihr Mann, der sie anfangs noch verteidigen konnte, starb kurz darauf, was zudem zum Ausbruch von Erbstreitigkeiten führte. Während
die beiden Schwiegersöhne (Männer von Jacob Baurs Töchtern aus erster Ehe) unerbittlich mit Margaretha Mößmerin um den Nachlaß stritten, verschwand Phillip Bueb, Susannas ungeliebter Mann, eines Tages mit einem großen
Teil des Erbes (290 Gulden).
Die ständigen Streitigkeiten, ihr schlechter Ruf, ihr Status als Witwe und der Neid auf ihren Reichtum in Zeiten, in denen die breite Masse hungerte, führte
letztendlich dazu, dass Margaretha Mößmerin am 19. Februar 1599
von vier Freiburger Bürgern als Hexe denunziert wurde. Am gleichen Tag wurde sie festgenommen und ins Gefängnis im Predigertor (heute steht das Nachfolgegebäude Ecke Rotteckring / Unterlinden) eingesperrte. Zum gleichen Zeitpunkt wurden auch
Catharina Stadellmenin und Anna Wolffartin
inhaftiert. Sechs weitere Frauen befanden sich schon wegen Hexenverdachts in Haft. Der Untersuchungsrichter, Dr. Textor, kannte die drei Frauen sehr gut, da sie alle verwitwete Ehefrauen von ehemaligen Stadträten waren. Deshalb weigerte er sich sie zu verhören und setzt sich für ihre baldige Freilassung ein. Offenbar war man jedoch so sehr von deren Schuld überzeugt, dass man sie bis zum 5. März fortwährend peinigte. Da Margaretha Mößmerin trotz der grausamen Behandlung nichts gestand, wurde sie am 8. März, nach 19 Tagen Haft und Tortur zunächst freigelassen. Allerdings handelte es sich hierbei nur um eine Scheinentlassung, und so wurde sie kurz darauf wieder auf der Straße aufgegriffen und erneut in Gefängnis geworfen. Diesmal sperrte man sie ins Christoffelstor, das bis 1704 am Ende der Kaiser-Josef-Staße stand (heute Nähe Siegesdenkmal). Das Christoffelstor war die Hauptfolterstätte der Stadt und dort wurde Margaretha Mößmerin nun auf das Brutalste gequält. Als sie nach mehrmaligem Aufziehen nicht gestand, wand man „besondere Mittel an, damit solch ein hochsträfliches Laster nicht ungestraft bleibe“. Was
diese besonderen Mittel waren, kann man nur erahnen, jedenfalls verfehlten sie ihre Wirkung nicht, denn am 22. März 1599 gestand Margaretha Mößmerin alles was man ihr zur Last legte. Das gekürzte und zum einfacheren
Verständnis zum Teil dem heutigen Sprachgebrauch angepaßte Originalgeständnis lautet wie folgt:
Auf Montag, den 22. März Anno 1599, hat Margaretha Mößmerin, im St. Christoffelsturm, gütlich gestanden und der Hexerei bekannt.
1. Erstlich wahr sei, dass vor zehn Jahren ein schwarzer Mann zu ihr in den Garten spät gegen Abend gekommen sei und an sie
begehret habe, sie solle seines Willens mit ihm pflegen und er sei eiskalter Natur gewesen. 2. Ferner wahr sei, dass er ihr auch zugemutet hab, sie solle sich Gottes verleugnen, das habe sie auch
getan, sei ihr aber gleich leid gewesen. 3. Ferner wahr, derselbe habe sich mit Namen Hemmerlin genannt und ihr Stecken und Salbe gegeben.
4. Ferner wahr, sie sei also auf eine Zeit bei Nacht hinaus in ihren Garten gefahren (geflogen). 5. Ferner wahr, dass sie auf demselben Stecken in des Georg Riehern
Garten gefahren, die Catharina Stadellmenin und die Anna Wolffartin, und sonst viele Weiber die sie nicht kenne, seien auch bei ihr gewesen, dort haben sie gegessen und getrunken. 7. Ferner wahr, wenn sie also fahren
wolle, dass sie die Worte dazu gesagt habe „Hui, aus und an, in des Teufels Namen“. 8. Ferner wahr, es hab ihr Buhl ihr eine Rute gegeben, viel damit zu verderben, allein bei Oberried hab sie in einem Stall eine
Kuh geschlagen, die sei davon lahm geworden. Strafe: Diese Margaretha Mößmerin ist Mittwoch, den 24 März Anno 1599 auf dem Schutzrain mit dem Schwert gerichtet, und hernach unter dem Galgen zu Asche verbrannt worden,
Gott verzeih der armen Seele.
Liest man die Geständnisse andere als Hexen verurteilter Frauen, so
gleichen sich diese fast wortwörtlich. Streng nach dem Hexenhammer oder ähnlicher Anleitungen wurden die Angeklagten immer wieder nach den gleichen Taten befragt, die sie schließlich unter der grausamen Folter gestanden.
Auch in diesem Bekenntnis begegnen uns die vier zentralen Anklagepunkte: Teufelspakt, Teufelsbuhlschaft, Teilnahme am (Hexen)Sabbat und Schadenszauber. Im ersten und zweiten Punkt lesen wir, das der Teufelspakt
mit anschließendem Beischlaf (Teufelsbuhlschaft) auf des Satans Geheiß abgeschlossen wurde. Auch hier soll sich der Teufel mit Namen Hemmerlin vorgestellt haben (vgl. Anna Schweizerin). Wie nicht anders zu
erwarten, zwang man Margaretha Mößmerin zu bekennen, dass der Geschlechtsakt für sie ohne jegliches Empfinden von Lust vonstatten gegangen war.
Der Hexensabbat
soll in diesem Fall in Georg Rieherns Garten stattgefunden haben. Typisch für eine nächtliche Zusammenkunft waren naheliegende Orte, die zu Fuß erreicht werden konnten. In Freiburg wurden der Schloßberg, der Mooswald, der Bromberg, der Heuberg oder der Nägelesee (heute alter Meßplatz, vgl. Nägeleseestraße) oft genannt. Seltener war die Rede vom Feldberg, dem Schloß in Ebringen oder der Roßhalde. Martin Glockhner gibt am 14. Juni 1599 zu Protokoll (Anmerkung: die letzten Hinrichtungen im Jahr 1599 waren bereits am 24. Februar 1599 die nächsten erst am 2. August 1603):
Sein Knecht habe vor wenigen Tagen, als er im Wald an der Eichhalden
Holz holen wöllen, eine große Anzahl Manns- und Weibspersonen, so er auf hundert geschätzt und darunter drei Weiber gar wohl bekannt, tanzend und springend, auch an einem Tisch essend beieinander gefunden, so darauf allesamt verschwunden.
In einem anderen Ratsprotokoll vom 28. Juni1599 steht:
... wenn allhier in der Stadt auf der Burghalden(auf dem Schloßberg) in einem großen Wald eine große Menge Volk gleichsam springend, als wenn es
eine Hexenzusammenkunft gewesen, beieinander gesehen.
Zum Hexensabbat gehörte auch immer die Frage, wer außerdem noch dabei gewesen war. Zweck dieser Frage war die Identität der anderen Hexen und
Hexenmeister herauszubekommen, um diese ebenfalls anzuklagen. Wurden hier Namen genannt, so wurden die entsprechenden Personen sofort verhaftet und verhört. Margaretha Mößmerin bewies in diesem Punkt wahre Stärke, indem sie
nur die Mitinhaftierten, Catherina Stadellmenin und Anna Wolffartin, angab, die beide schon vor ihr gestanden hatten. Somit bewahrte sie Andere vor dem grausamen Schicksal, und die Prozeßwelle von 1599 nahm endlich ein Ende.
Eine andere Möglichkeit, wie es zu einem Hexenprozeß kommen konnte, waren Anschuldigungen mit konkreter Namensnennung, die in Freiburg laut Roecken und
Brauckmann ausschließlich von Männern aus der Bevölkerung vorgebracht wurden. Allerdings führten diese persönlich vorgetragenen Vorwürfe in keinem Fall zu einer Verurteilung, und es kam auch vor, dass der Denunziant
selbst inhaftiert und zum Widerruf gezwungen wurde.
Als Schadenszauber
gab Margaretha Mößmerin an, sie habe eine Kuh gelähmt. Obwohl man den Hexen große Kraft beim Anrichten von Unheil zusprach, gab man sich in den erzwungenen Geständnissen immer wieder mit kleineren Schandtaten zufrieden. Selten ist hier von Großschadensereignissen, wie dem Ausbruch von Seuchen zu lesen.
Als Strafe wird das Enthaupten und anschließend das Verbrennen
auf dem Scheiterhaufen festgelegt. Kurz zuvor, am 13. Februar 1599 stimmte der Stadtrat darüber ab, ob Hexen bei lebendigem Leib verbrannt werden sollten, oder ob man sie vorher enthaupten solle. Anlaß waren die Hinrichtungen von Margaretha Vischerin, Magdalena Karrerin und Hedwig Jüdin. Mit großer Mehrheit der Stimmen sprach sich der Stadtrat erstmals für das Enthaupten aus.
Nach dem Tod durch das Schwert wurden die Leichenteile verbrannt, da erstens der Hexenhammer das Verbrennen als Strafe für die Hexerei vorschrieb und da
man zweitens durch das Einäschern die Person völlig vernichtete und so die leibliche Auferstehung unmöglich machte. Als Ort der Enthauptung wird der Schutzrain angegeben. Dieser Schutzwall lag vor der Stadtmauer der
damaligen Schneckenvorstadt im heutigen Gebiet des Holzmarktplatzes. Nachdem das Todesurteil vollstreckt war, wurden die Leichenteile auf einen Karren geladen und zur eigentlichen Hinrichtungsstätte von Freiburg gebracht, wo
der Scheiterhaufen schon aufgeschichtet war. Diese lag ca. 2 km südlich der Stadt (heute gegenüber vom Pressehaus, Ecke Basler Straße / Eschholzstraße). Dort trafen sich die Handelswege und bildeten eine großen
Wegkreuzung, an der weit mehr Personen vorbeikamen als durch die Stadt Freiburg. Somit war garantiert, dass möglichst viele Leute die Hinrichtung sehen konnten und durch die Todesstrafe abgeschreckt wurden. An dieser Stelle
stand auch der Galgen, der im Protokoll als Ort der Verbrennung genannt wird. Außerdem gab es auch ein Rad zum Rädern, worauf der heutige Straßenname „Am Radacker“, der kleinen Verbindungsstraße zwischen Basler Straße
und Eschholzstraße hinweist.
Interessant sind auch die folgende Notizen des Stadtschreiber, die man neben dem Geständnis in den Akten findet:
Ins Kaufhaus drei Zettel machen wegen der Straf: Stadellmenin, Mößmerin, Wolffartin, je zehn Pfund Rappen
Dem Nachrichter wird eine Verehrung wegen ausgestandener Mühe mit jüngst hingerichteten Weibern auf sechs Gulden bewilligt. Sie soll aus der
Verlassenschaft der drei letzthingerichteten Weiber genommen werden.
Die Angehörigen mußten laut dieser Aufzeichnungen eine Geldstrafe von sechs Gulden bezahlen, wozu die Häuser von Margaretha Mößmerin, Catharina
Stadellmenin und Anna Wolffartin verkauft wurden. Angesichts der Tatsache, dass alle drei reiche Witwen waren, die zur Oberschicht gehörten, ist aus der Höhe der Strafe nicht ersichtlich, warum die Häuser versetzt wurden.
Der Gegenwert für zum Beispiel eine Kuh belief sich auf ca. 10 Gulden. Es findet sich auch kein Hinweis darauf, dass ihr ganzes Vermögen, wie in anderen Städten, konfisziert wurde. Von anderen Fällen in Freiburg ist auch
bekannt, dass der Prozess Kosten verursachte, die von der Stadt getragen wurden. Damit scheidet ein Grund aus, der in vielen Städten zum Ausbruch der Hexenverfolgung geführt hat: die Habgier der Obrigkeit, die von den
Prozessen profitierte, wenn das Vermögen der Hingerichteten, wie in vielen Regionen üblich, eingezogen wurde. Wenn überhaupt jemand in Freiburg von den Todesurteilen finanziell profitierte, dann war es der Klerus, denn in
fast allen Testamenten wurde die Kirche mit einer Geldspende bedacht. Da die Hexenprozesse in Freiburg aber unter weltlichem Gericht standen, kann auch diese Tatsache nicht als maßgeblicher Grund für die Verfolgung angesehen
werden.
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