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Ab dem 3. April 2009 ist Freiburg um einige Straßen und Wege reicher. Einer davon wird den Namen „Schlagt in Fesseln meine Glieder! Aber frei bleibt doch mein Geist; Prüft ihr Thoren; er zerreißt Mächtig alle Bande nieder: Ihm wird aller Zwang zum Spott, Meine Freiheit ist von Gott.
O! wie fühl ich mich erhoben, Herr wie hast du mich geehrt! Meines Geistes hoher Werth Ist die schönste Deiner Gaben; Frei ringsum in der Natur Ist der Geist des Menschen nur.
Menschenwürde, Menschenwürde! Ja, du sollst mir heilig sein, Leichter wird, gedenk ich dein, mir des Erdenlebens Bürde. Unter Druck, Verfolgung, Schmerz Seh ich freudig Himmelwärths.“
Dieses Gedicht aus dem Tagebuch des Franz Joseph Gassenschmidt (der 2. Vorname wird in den Quellen mal “Josef”, mal “Joseph” geschrieben) ist Ausdruck seines ungebrochenen Kampfeswillens auch während seiner Gefangenschaft. Seine Gegner können ihn verhaften und einsperren, sein Geist aber bleibt frei, denn dieser ist ihm von Gott gegeben. Mit dieser Gewissheit wird es ihm gelingen, seine Gefangenschaft leichter zu ertragen. Er sieht mit Zuversicht und Hoffnung zum Himmel hinauf, der ihm ein Garant für die Gedankenfreiheit ist. In seinen Gedichten läßt sich der unzerstörbare Glaube an eine bessere Zukunft und die Freiheit des Denkens sowie sein Kampf gegen die Willkür der Monarchen erkennen.
Gassenschmied besaß ein eigenes Haus und hatte laut der Prozessakte 12 000 fl. Vermögen. In diesem Haus wohnte eine Weile der Uhrmacher Bazil Ehret zusammen mit ihm, wahrscheinlich war dieser auf Durchreise und daher kein Bürger St. Georgens (4). Von ihm soll Gassenschmidts politische Meinung wesentlich beeinflusst worden sein.
Gassenschmidt während der Revolution
Im ersten Revolutionsjahr 1848 trat Franz Joseph Gassenschmidt nur zweimal in einer für seine spätere Betätigung interessanten Funktion auf. Gemeinsam mit Josef Nägele, Nikolaus Montering und Karl Schill war er einer der Wahlmänner für die konstituierende Nationalversammlung am 16. März und am 13. Juni 1849. (5) Über sein Wirken im Sinne der demokratischen Bewegung berichten die Quellen erstmals am 4. März 1849, als er zum Schriftführer des St. Georgener Volksverein gewählt wurde. (6) In der folgenden Zeit füllte er nicht nur dieses Amt aus, sondern besuchte auch mehrere Volksversammlungen in der Umgebung, u.a. in Tiengen und Munzingen. (7) Auch äußerte er sich mehrmals öffentlich mit eindeutig revolutionärer Tendenz. So soll er bereits einige Tage vor den Offenburger Beschlüssen über den Sturz des Ministeriums Bekk gesprochen haben. Er prophezeite, dass es die Köpfe Bekks und anderer Persönlichkeiten kosten würde. Eine wirkliche Freiheit sei nicht möglich, ehe nicht die 37 Fürsten „weg wären“. (8) Er habe auch die „Verschwörung der Soldaten auf dem Schlossberge in Freiburg im öffentlichen Wirtshause entschieden gebilligt“.(9) Außerdem forderte er das Aufhängen der Aristokraten und zu einem anderen Zeitpunkt wollte er, dass man die verhassten Aristokraten am Stricke zu den Struveschen Hochverratsverhandlungen in Freiburg führen solle. (10) Nach dem Ausbruch der Revolution hat er diese tatkräftig unterstützt und zuversichtlich von deren Sieg gesprochen. Unter anderem tat er dies auf der Gemeindeversammlung in St. Georgen am 15. Mai 1849. Auf dieser trat er gemeinsam mit anderen Gesinnungsgenossen entschieden für die Bewaffnung der Bürgerwehr ein. Die Mitglieder des unentschlossenen Gemeinderates forderte er dazu auf, wenn sie nicht imstande seien, die Bürgerwehr zu bewaffnen und zu organisieren, ihr Mandat niederzulegen. Umstritten blieb im Prozess der Vorwurf, er habe hinzugefügt, dass sie dazu berufen seien, die „Offenburger Beschlüsse und die Verordnungen des Landesausschusses zu vollziehen“. Gassenschmidt bestritt diesen Vorwurf, da er angeblich am 15. Mai noch nichts von den Beschlüssen in Offenburg gehört gehabt habe. Über seine weiteren Bemühungen für die Bürgerwehr ist nur wenig bekannt, außer dass „der Angeschuldigte“ von dem „revolutionären Civilcommissar des Oberrheinkreises, dem ehemaligen Advokaten Heunisch, eine förmliche Bestellung als Funktionäre bei Aufstellung des ersten Aufgebots annahm, worüber das Ausstellungsdekret Heunischs“ in Gassenschmidts Haus gefunden wurde. Zu dem Civilkommisar des Oberrheinkreises Heunisch pflegte er ebenso wie Nägele eine enge Beziehung. Er hielt mehrere „aufrührerische Reden“ und soll sich auch einiger verwundeter Republikaner angenommen und sie in sein Haus aufgenommen haben. (11)
Verfolgung und Prozesse
„Meine Klage
Ich klage nicht, dass ich des höchsten Gutes, Der Freiheit jetzt beraubet bin. Bin ich doch ungebeugt und guten Muthes, Und habe frohen heitren Sinn. Wer für die Freiheit kämpft ! – Weiß Knechtschaft auch zu tragen Um wenigstens im Geiste frei zu sein, Und sich in künftgen bessern Tagen; Des vollen Siegs der Freiheit zu erfreun. –
Ich klage nicht, dass hart und rau mein Lager, Und enge der Raum des Kerkers ist. Ich klage nicht, dass meine Suppe mager; Und fest das Thor der Riegel schließt. Nur das beklag ich tief,- dass selbst im gleichen Schicksal Volke Der Rath des Truges Wurzel fasst.“
Während die meisten Aufständischen nach dem Scheitern der Revolution ins Ausland flohen, blieb Gassenschmidt in St. Georgen. Eine Anekdote, die sich während des Durchmarsches Königlich Preußischer Infanterie durch St. Georgen am 9. Juli zutrug, lässt ihn als einen Mann erkennen, welcher trotz aller Politik den Menschen im Gegner nicht übersah. Einem schwer erkrankten preußischen Soldat leistete er lebensrettende Hilfe, als dieser in einer Scheune aufgefunden wurde. Dieses Ereignis wurde später von Bürgermeister Koch niedergeschrieben und während des Prozesses zugunsten des Angeklagten verwendet. (12) Schon kurz nach der Besetzung St. Georgens durch die Preußen wurde Gassenschmidt verhaftet und für drei Tage in das Totenhäuschen bei der Hartkirche eingesperrt. Ihm drohte die standrechtliche Erschießung. In dieser ausweglosen Situation soll seine Frau zum Großherzog gereist sein, um für ihren Mann um Gnade zu bitten. Gassenschmidt wurde begnadigt und wieder in die Freiheit entlassen. In St. Georgen wird seither erzählt, dass die Haare des Revolutionärs sich in den drei Tagen der Gefangenschaft und der scheinbar gewissen Aussicht auf seine Hinrichtung, von einer zuvor dunklen Farbe völlig ins Graue verfärbte. (13) Die die Freiheit währte nicht lange. Am 16. Juli wurde Franz Joseph Gassenschmidt „Nachts 1/2 zwölf Uhr“ von drei Gendarmen aus seinem „Bette abgehohlt und nach Freiburg auf die Hauptwache gebracht in Verhaft“. Vier Tage später eröffnete man ihm, er sei von einer unbekannten Person als Teilnehmer der Revolution angeklagt worden. Stadtamtmann Maier verhörte den Häftling. Am folgenden Tag brachten ihn preußische Soldaten ins Stadtgefängnis. Dort blieb er bis zum 14. August, als er erkrankte und sich ins Hafthospital begeben musste. In der folgenden Zeit wurde er vor dem Ausscheidungsgericht dem Zivilgericht zur Untersuchung und zur Aburteilung zugewiesen. Am 8. September setzte man ihn wieder auf freien Fuß. Trotzdem musste er in der Folge zu mehreren Verhören zur Verfügung stehen, bis dem Schlussverhör am 15. Januar 1850 schließlich der Urteilsspruch folgte: „Franz Joseph Gassenschmidt sei der Theilnahme am Hochverrath für schuldig zu erklären, und deshalb zur Erstehung einer gemeinen Zuchthausstrafe von einem Jahr, zum Ersatze des verursachten Schadens samtverbindlich mit den übrigen Theilnehmern, so wie zur Tragung der Untersuchungs- und Straferstehungskosten zu verurtheilen.“ An Morgen des 22. Januars 1850 wurde Gassenschmidt erneut von zwei Gendarmen verhaftet und ins Stadtgefängnis gebracht. Am Abend desselben Tages wurde ihm obigen Urteil verkündet. Da er sich mit dem Beschluß nicht abfinden konnte, meldete er bei dem Obergericht in Mannheim Rekurs an und kam am 7. Februar gegen eine Kaution von 5000 fl. wieder frei. Jedoch musste er sich ständig unter polizeiliche Aufsicht stellen und durfte seinen Heimatort nur mit einer höheren Bewilligung verlassen. Am 10. Juni wurde der Rekurs abgelehnt und das Urteil vom 15. Januar bestätigt, woraufhin Gassenschmidt am 20. Juni wiederum von zwei Gendarmen in das Stadtgefängnis gebracht wurde, wo man ihn am nächsten Morgen um acht Uhr über den Richterspruch unterrichtete. Am darauf folgenden Tag wurde er endgültig in das Zuchthaus von Freiburg geführt, wo er seine Strafe absaß. Am 11. August schrieb er desillusioniert in sein Tagebuch: „Nun ist mein ganzes Vermögen mit Beschlag belegt, ebenso meine Ausstände und Forderungen und ich sehe einer traurigen Zukunft entgegen.“ In seiner Zelle schrieb er an seinem Tagebuch. Vorwiegend arbeitete er bereits existierende Gedichte um. Ebenso berichtete Gassenschmidt von seinen Mitgefangenen, von denen er 159 aufzählt. Unter den Gefangenen waren fünf Lehrer und zwei Pfarrer.
Außerdem befanden sich 15 Soldaten unter den Verurteilten. Die Höhe der Strafen war sehr unterschiedlich. Gefangene waren Schon bald bat Gassenschmidt um Begnadigung. Diese wurde ihm entweder am 14. oder am Doch auch nach seiner Entlassung fand er nicht mehr in sein vorheriges Leben zurück. Der Familienchronik zufolge erholte er sich nie vollständig von den Strapazen, welchen er im Gefängnis ausgesetzt war. Seine gesellschaftliche Stellung in der Gemeinde war extrem gesunken, das Vermögen der Familie zum großen Teil verloren. Vor allem mit seinem Vetter Leopold Wehrle, der Mitglied des Gemeinderates war und gegen Gassenschmidt im Prozess ausgesagt hatte, verband ihn eine Art „Fehde“, die von ihren unterschiedlichen politischen Meinungen herrührte In der Familie erzählt man eine Anekdote, nach der sich Gassenschmidts Sohn Franz Leopold ausgerechnet in die Tochter des Kontrahenten seines Vaters verliebte, Sofia Wehrle. Als ihr Vater von diesem Verhältnis erfuhr, soll er in die Wohnstube des Hauses Gassenschmidt gestürmt sein und seine Tochter an deren Zöpfen (!) nach Hause gezerrt haben. (16) Dennoch kam es zu einer Heirat, die die beiden verfeindeten Familien schließlich verbad. Die Trauung von Franz Leopold und Sofia Wehrle fand am 26. Januar 1863 statt. Wenn diese Daten korrekt überliefert wurden, so war zu diesem Zeitpunkt der Gesundheitszustand von Franz Joseph Gassenschmidt bereits sehr bedenklich. Er starb drei Tage nach der Trauung, am 28. Januar. Die Beerdigung fand am 30. Januar statt. Seine Ehefrau Maria Magdalena folgte ihrem Mann schon nach wenigen Jahren. Sie erkrankte an Typhus und erlag ihrem Leiden am 2. September 1868. Der Beruf des Seifensieders, den Franz Joseph Gassenschmied ausgeübt hatte, wurde von seinem Sohn, der im väterlichen Hause blieb, übernommen. (17) Auch dessen Sohn, Franz Heinrich, übernahm das väterliche Erbe, legte jedoch den Beruf bald nieder, da er, wie überliefert wurde, in diesem Handwerk „nichts taugte“. (18)
Franz Joseph Gassenschmidt war der einzige mir bekannte Revolutionär in St. Georgen, der seine Strafe auch tatsächlich absitzen musste. Sowohl Josef Nägele als auch Joseph Keller (über die ich ebenfalls in meinem Buch „Die Revolution von 1848/49 in St. Georgen“ berichte) entzogen sich ihrer Bestrafung durch die Flucht ins Ausland. Ludwig August Maier (19), welchem vorgeworfen wurde, das erste Aufgebot der Bürgerwehr im Umgang mit den Waffen eingeübt zu haben, der außerdem das Schergenamt ausgeübt und auch sonst zugunsten der Revolution gewirkt hatte, wurde zwar wegen Beteiligung am Hochverrat zu zwei Jahren Zuchthaus oder 16 Monaten Einzelhaft und zum Ersatz des verursachten Schadens verurteilt, jedoch wurde er später für klagfrei erklärt. (20) Auf Erlaß des Justizministeriums wurde am 3. Oktober 1849 das Verfahren gegen den Glasmaler Franz Josef Hanser aus St. Georgen ausgesetzt. (21)
Franz Joseph Gassenschmidt galt offenbar „als einer der eifrigsten Democraten (...) von St. Georgen“. (22) Neben Josef Nägele scheint er der wichtigste Wegbereiter der Revolution gewesen zu sein, dem es gelang, einen großen Teil der Bevölkerung für seine Überzeugungen zu gewinnen. Daß er diese Gedanken nicht nur übernommen hatte, sondern sie auch verinnerlichte, beweisen die politischen Gedichte und Prosatexte, die nach dem Scheitern der Revolution im Gefängnis entstanden sind. Für diese Überzeugungen trat er während der Revolution ein: er war Vorstandsmitglied des Volksvereins, setze sich massiv für die Aufstellung und Bewaffnung der Bürgerwehr ein und unterstützte mehrfach die Erhaltung der errungenen Republik, sowohl durch seine Kontakte zu Heunisch in Freiburg als auch durch die Erfüllung „organisatorischer Aufgaben“ zugunsten der Republik (angefangen bei Botengängen, Transporten, Austausch von Informationen z.B. bei Volksversammlungen bis hin zur Unterstützung der Bürgerwehr). Daß er bei Kampfeshandlungen persönlich teilnahm, ist eher unwahrscheinlich, da er aufgrund seines Familienstandes (verheiratet mit drei Kindern) allerhöchstens dem dritten Aufgebot angehörte.
Seinem Heimatort St. Georgen war Franz Joseph Gassenschmidt die ganze Zeit über sehr verbunden. Vielleicht war dies auch der Grund, warum er St. Georgen nach der Niederlage der Revolutionäre nicht verließ. Um so mehr traf ihn daher, dass ihn einige seiner Mitbürger bei den Behörden anzeigten (23) und später gegen ihn aussagten. (24) Diese Enttäuschung spiegelt sich auch in seinen Gedichten wieder, so besonders in jenem, das er mit dem Titel überschrieb: „Christliche Gedanken in Beziehung auf meine Feinde, welche mich ins Zuchthaus brachten“
„Ihr, die ihr mich verfolgt und schmäht, hört mein inbrünstiges Gebeth, Herr, segne, die mir fluchen! Laß, wenn man mich verfolgt und haßt, Mich dieses Joch und diese Last, froh zu ertragen suchen!
Du hilfst mir, Herr, aus aller Noth Wenn der Verfolger Macht mir droht, Lehr mich die Feinde segnen, Und wenn mit überlegter List Ein Judas mich verräth und küsst, Mit Großmuth ihm begegnen!
Die Unschuld spricht mir Trost ins Herz Sie weiß den unverdienten Schmerz, Zu lindern zu versüßen. Es ist mein Trost bei Hohn und Spott: Im Himmel du, mein guter Gott, In mir ein froh Gewissen.
Trug nicht der Heiland fremde Schuld Mit überschwänglicher Geduld? Er schalt nicht, da er litte. Im Todeskampf am Kreuzesstamm, War er geduldig wie ein Lamm ‚Vergieb’, war seine Bitte.
Sein heilig Beispiel lehre mich, Geduldig sein und brüderlich, Mit Feinden umzugehen, Wenn Fleisch und Blut sich in mir regt, Der Stolz zur Rache mich bewegt, Lass Herr auf dich mich sehen.
Nicht Haß und Feindschaft, Rache nicht, Nein, Wohltun das ist meine Pflicht. Herr, hilf sie mir erfüllen. Ein gut Gewissen sei mein Ruhm; Gieb, dass ich treu dem Christentum, Stehts leb, nach deinem Willen.“
Auch dieses Gedicht spiegelt seine Überzeugung wieder, richtig gehandelt zu haben, gleichzeitig aber auch die Enttäuschung darüber, verraten worden zu sein. Ähnliche Vorwürfe begegnen uns auch in der Verteidigungsschrift des Rekursverfahrens, in dem die „ganze Untersuchung“ als „das Werk der persönlichen Verfolgung und des Gewerbeneids“ bezeichnet wird. (25) An anderer Stelle schrieb sein Anwalt im Sinne seines Mandanten: „Dagegen muss es auffallen, wie nur ein bestimmter Theil des Schadens und zwar nur
gegen einzelne Verurtheilte geltend gemacht wird, während doch noch viele andere Theilnehmer an dem Gesamtschaden mitzutragen sind.“ (26) Anmerkungen: (1) Die meisten Fakten über Gassenschmidt sammelte Herrmann Gassenschmidt in seiner Familienchronik. Ob ihm schriftliche Unterlagen zur Verfügung standen oder sein Wissen auf mündlicher Überlieferung basiert, ist nicht nachvollziehbar. Dieses Buch befindet sich (ebenso wie das Tagebuch) im Familienbesitz. Soweit ich im folgenden keine Angaben über meine Quellen mache, stammen sie aus dieser Familienchronik und aus Gesprächen mit Rosa und Bernd Gassenschmidt. (2) Vgl. Generallandesarchiv (= GLA) Abt. 240/1616, die Untersuchungsakten gegen Franz Joseph Gassenschmidt. (3) Maria Magdalena Kiefer wurde am 16. Juli 1814 geboren. Ihrem Vater gehörte ein Haus in Uffhausen. (4) Bazil Ehret wird in keiner von mir bislang durchgesehenen Quelle erwähnt, außer in der Familienchronik der Gassenschmidts. Er soll seinem Gastgeber eine Sackuhr und eine Standuhr geschenkt haben, die angeblich noch im Familienbesitz sind. Bazil Ehret erscheint jedoch weder in der Liste der Volksvereinsmitglieder noch in anderen offiziellen Bekanntmachungen. Daher nehme ich an, dass er sich lediglich auf der Durchreise befand und kein Bürger St. Georgens war. Laut der Familienchronik hat er Franz Joseph Gassenschmidt mit seinen republikanischen Gedanken stark beeinflusst und zum politischen Handeln veranlasst. Ob er beim Ausbruch der Revolution im Jahre 1849 noch in St. Georgen war ist ungewiß. Weitere Informationen über diesen Uhrmacher Bazil Ehret wären äußerst wünschenswert, da er mit ein Auslöser der revolutionären Bewegung in St. Georgen gewesen sein könnte. (5) Vgl. Gemeinderatsprotokoll Nr. 549 vom 21. Dezember 1848. (6) Vgl. Oberrheinische Zeitung (= ORZ) Nr. 74, Mi., 28.03.1849. (7) Die Munzinger Versammlung fand am 29. April statt. (8) Vgl. die Aussage des Leopold Wehrle im Prozess gegen Gassenschmidt, GLA Art. 240/1616. (9) Dies wussten im Hochverratsprozess die vereidigten Zeugen Leopold Schütterer und Johann Baptist zu berichten. (10) Vgl. die Prozessakten des Rekursverfahrens gegen Franz Joseph Gassenschmidt. (11) Dies erfuhr Herrmann Gassenschmidt „von gut unterrichteter Seite“ und hielt es in seiner Familienchronik fest. (12) Vgl. Prozessakten... (13) Über diese Anekdote berichtet die Familienchronik Herrmann Gassenschmidts. Weder das Tagebuch noch sonstige Quellen erwähnen dieses Ereignis. (14) Vgl. die Tagebuchaufzeichnungen von Franz Joseph Gassenschmidt und die Auswertung von Walter Fahl. Die langen Zuchthausstrafen für Soldaten dienten sehr wahrscheinlich als Abschreckung gegen weitere Militäraufstände. Militärpersonen hatten ihrem Oberbefehlshaber loyal zu dienen. Und schließlich war erst durch den Soldatenaufstand in der Festung Rastatt am 12. Mai 1849 der politische Umsturz in Baden möglich geworden. Vgl. Wolfram Siemann, Die deutsche Revolution von 1848/49, Frankfurt a.M. 1985, S. 215. (15) Vgl. GLA Karlsruhe Abt. 234/2055, 236/8587 und 233/31153. (16) Nach der Familienchronik des Herrmann Gassenschmidt und nach Gesprächen mit der Familie. (17) Franz Joseph Gassenschmidt hatte neben Franz Leopold noch zwei Töchter. Von Maria Adelgunde ist nur ihr Geburtsdatum überliefert (26. Dezember 1833), von ihrer Schwester wissen wir das Geburts- und Sterbejahr (geboren am 4. Dezember 1835, gestorben im Jahre 1893). (18) In der Familienchronik wurden nachträglich einige Daten verbessert, so dass ich nicht immer für ihre Exaktheit garantieren kann. (19) Oft auch „Meier“ geschrieben. (20) Vgl. die Akten im GLA Karlsruhe: 237/272; 237/2788; 237/2776; den Bericht des Großherzoglichen Landamt Freiburg vom 1. August 1849, Signatur 237/10211. Außerdem das „Verzeichnis der bey Großh. Landamt Freiburg wegen Theilnahme am letzten Aufstande in Untersuchung befindliche Personen“: „Ludwig August Maier von St. Georgen ist beschuldigt, das erste Aufgebot in den Waffen eingeübt, und im allgemeinen zu Gunsten der Revolution gewirkt zu haben. (...) Anwesend, vermögenslos“, 12. Januar 1850, GLA Karlsruhe 237/2723. (21) Dieser galt als vermögenslos und wurde beschuldigt, revolutionäre Schriften verbreitet und Plakate angeschlagen zu haben. Aus der Teilnehmerliste des Volksvereins geht hervor, dass er Mitglied dieses Vereins war. Vgl. GLA Karlsruhe, Akte über die „Theilnahme an dem jüngsten Aufstande dahier in Untersuchung stehende Personen insbesondere deren Auswanderung nach Amerika betr.“, 234/10215. Außerdem: GLA 237/2722. (22) Vgl. die Anklageschrift der Prozessakten des Rekursverfahrens gegen Franz Joseph Gassenschmidt. (23) Vgl. die ersten Seiten seines Tagebuches. (24) „Es zeugten gegen mich meine Mitbürger: Bürgermeister Koch, Thierarzt Ehret, Leopold Wehrle, Math(ias) Schürrmann, Leopold Schitterer, Seb(astian) Ott der Bucklige, Ziegler Koch, Math(ias) Liebherr, Ferdinand Keller Kiefer, Seb(astian) Ott Ehefrau des Krätzigen und Kranzwirt Trögen von Freiburg“, vgl. ebd. (25) Vgl. die Verteidigungsschrift der Prozessakten... (26) Vgl. GLA Art. 269/25.
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